Das ursprünglich 2018 verabschiedete Gesetz EGAlim zielt darauf ab, "ein Gleichgewicht in den Handelsbeziehungen zwischen der Agrar- und Ernährungswirtschaft und den großen Einzelhandelsunternehmen" zu fördern. Am 30. März 2023 stärkte Egalim III (oder Descrozaille-Gesetz) den rechtlichen Rahmen für Verhandlungen zwischen Einzelhandelsketten und Lieferanten, nicht nur mit landwirtschaftlichen Erzeugern.
Ein Überblick über die Herausforderungen der neuesten Version und ihre Auswirkungen auf die großen Einzelhandelsunternehmen.
In dieser dritten Fassung führt der Gesetzgeber verschiedene Bestimmungen ein, die dazu beitragen, die Machtverhältnisse zwischen den an den Handelsverhandlungen beteiligten Parteien wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Quellen:
Die mit EGAlim 1 und 2 eingeführten Maßnahmen werden mit EGAlim 3 verlängert.
Konsumgüter
Lebensmittel
Mit dem Ziel, die französische Industrie zu schützen, setzt EGAlim III daher auch einen Rahmen für Werbeaktionen, die von großen Einzelhandelsunternehmen auf Non-Food-Konsumgüter angewandt werden. Die Obergrenze von 34% galt bereits seit 2018 für Lebensmittel, nun aber auch für die DPH-Abteilung (Drogerie, Parfümerie, Hygiene).
Damit will die Regierung französische KMU schützen, deren Existenz durch den von den Einzelhändlern erzwungenen Preisdruck bedroht ist. Die Einzelhändler haben zwar immer noch das Recht, Preisnachlässe in den Geschäften zu gewähren, aber diese sind nun - ebenso wie bei Lebensmitteln - gesetzlich geregelt. Der Schutz der Gewinnspannen der Industrie muss somit der gesamten Lebensmittelkette zugute kommen.
Im Februar 2024 kündigte Bruno Le Maire die massive Kontrolle von Vertriebsverträgen an, um die Anwendung von Egalim III zu überprüfen, mit der Möglichkeit, bei Verstößen erhebliche finanzielle Sanktionen zu verhängen. Denn in der Landwirtschaft wächst die Wut! Und das aus gutem Grund: EGAlim konzentriert sich stark auf die Beziehungen zwischen Lieferanten und Einzelhändlern. Um sich an die von den großen Handelsketten vorgegebenen Preise anzupassen, neigen die Hersteller dazu, die Gewinnspannen ihrer Lieferanten statt ihrer eigenen zu opfern, was in einigen Fällen dazu führt, dass sie überhaupt keine Ergebnisse erzielen.
Dies ist jedoch nicht die einzige Klippe, mit der das Gesetz konfrontiert ist. Die Behörden haben insbesondere ein Finanzkonstrukt im Visier: Einige Handelsketten haben Einkaufszentralen im Ausland gegründet, um die durch Egalim III auferlegten Beschränkungen für den Einkauf zu umgehen. Die Handelsmarken profitieren oft von diesem billigeren Sourcing, das die Rentabilität der Händler bei ihren eigenen Produkten nährt. Ein solches Schema untergräbt alle vom Gesetzgeber angestrebten Ziele der Fairness.
An dieser Stelle sei angemerkt, dass Egalim ein französisches Gesetz ist und die oben genannten Maßnahmen nicht unbedingt gegen europäisches Recht verstoßen. In diesem Fall werden Versorgungskreisläufe durch innereuropäische Partnerschaften, insbesondere mit Spanien, aufgebaut. Wie so oft steht die Frage des Europarechts also im Mittelpunkt der finanziellen und rechtlichen Herausforderungen für französische Unternehmen. Der Präsident der Republik hat sich daher unmissverständlich geäußert, als er die europäischen Einkaufszentralen als "Umgehung des französischen Rechts" bezeichnete.
Die Inflation stellt eine weitere Grenze dar, die Egalim nicht eingrenzt: Während die Lieferverträge für öffentliche Aufträge im Allgemeinen eine mögliche Preiserhöhung (oft auf 5% begrenzt) im Falle einer nachweisbaren Inflation und bei Vorlage der entsprechenden Belege vorsehen, neigen die Verträge der großen Einzelhandelsunternehmen dazu, diese Maßnahme des gesunden Menschenverstands zu ignorieren. Die Leidtragenden sind dann die Industrie und folglich die Landwirte.
Die Landwirte sind daher mit der derzeitigen Situation weitgehend unzufrieden, und die im Sommer 2024 anstehende neue Version sollte sich in erster Linie mit der landwirtschaftlichen Produktion befassen.
Die französischen Großverteiler ihrerseits sind erstaunt, dass sie unter einem solchen Druck stehen, während die Gemeinschaftsverpflegung ihrerseits noch weit davon entfernt ist, ihre EGAlim-Ziele zu erreichen.
Darüber hinaus fordern die Einzelhändler den Gesetzgeber auf, die Hersteller zu verpflichten, ihre Einkäufe mit den Landwirten auszuhandeln, bevor sie die jährlichen Verhandlungen mit den Einzelhändlern aufnehmen, und somit die Verantwortung für die den Landwirten auferlegten Lohnniveaus zu übernehmen.
Das derzeitige Gesetz verpflichtet die Lieferanten nicht dazu, den Einzelhändlern ihre Einkaufspreise für Rohstoffe mitzuteilen. Die Händler würden es vorziehen, wenn die Preise für Rohstoffe transparent wären, damit sie nicht die Kosten für die Geschäftspraktiken der Hersteller tragen müssen.
Was schließlich das Thema der europäischen Einkaufsverbände angeht, so argumentieren die großen Einzelhandelsunternehmen, dass es solche Mechanismen auch in anderen Industriezweigen gibt und sie es gerade ermöglichen, die französischen Unternehmen gegenüber den amerikanischen oder chinesischen Giganten zu verteidigen.