EGAlim III: Welche Auswirkungen auf die großen Einzelhandelsunternehmen | Sidely

EGAlim III: Auswirkungen auf die großen Einzelhandelsunternehmen

Corentin Malissin
17. April 2024 - 4 Min. gelesen
Inhaltsverzeichnis

Das ursprünglich 2018 verabschiedete Gesetz EGAlim zielt darauf ab, "ein Gleichgewicht in den Handelsbeziehungen zwischen der Agrar- und Ernährungswirtschaft und den großen Einzelhandelsunternehmen" zu fördern. Am 30. März 2023 stärkte Egalim III (oder Descrozaille-Gesetz) den rechtlichen Rahmen für Verhandlungen zwischen Einzelhandelsketten und Lieferanten, nicht nur mit landwirtschaftlichen Erzeugern.

Ein Überblick über die Herausforderungen der neuesten Version und ihre Auswirkungen auf die großen Einzelhandelsunternehmen.

Zusammenfassung der Maßnahmen EGAlim III in großen Einzelhandelsgeschäften

In dieser dritten Fassung führt der Gesetzgeber verschiedene Bestimmungen ein, die dazu beitragen, die Machtverhältnisse zwischen den an den Handelsverhandlungen beteiligten Parteien wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen: 

  1. Wenn ein Lieferant und ein Einzelhandelsunternehmen (oder eine Einkaufszentrale) nach den Verhandlungen keine Einigung erzielt haben, kann der Lieferant beschließen, nicht mehr mit dem Einzelhandelsunternehmen zusammenzuarbeiten. Außerdem ist es möglich, eine Kündigungsfrist festzulegen, bevor die Partnerschaft beendet wird, mit der Option, gegebenenfalls die Hilfe eines Mediators in Anspruch zu nehmen. ; 
  2. Wenn ein Einzelhändler die Fristen für die jährlichen Verhandlungen mit den Lieferanten nicht einhält, kann er bestraft werden und eine Geldstrafe erhalten ;
  3. Die Verpflichtung, die Verhandlungen über Vereinbarungen in gutem Glauben zu führen, um die Einhaltung der Fristen zu gewährleisten und "wettbewerbsbeschränkende Praktiken" zu verhindern, die zum Schadensersatz verpflichten. Mit anderen Worten: Die Einzelhändler müssen ehrlich verhandeln und die Fristen einhalten. Sie müssen alle Praktiken vermeiden, die den Wettbewerb verzerren würden. Wenn eine Zentrale oder ein Einzelhändler diese Regeln nicht einhält, muss er den entstandenen Schaden ersetzen;
  4. Bei Streitigkeiten zwischen Lieferanten und Einkaufszentralen über in Frankreich vertriebene Produkte sind die französischen Gerichte zuständig, um den Effekt der "Rechtsflucht" zu verhindern. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen versuchen, die für sie günstigeren Gesetze anderer Länder zu nutzen. ;
  5. Wenn ein Lieferant seine Liefer- oder Logistikverpflichtungen nicht erfüllt, dürfen die Strafen nicht mehr als 2% des Wertes der betroffenen Waren betragen. Die Strafen werden an die Behörden weitergeleitet, und das Gesetz sieht eine vom Handelsvertrag getrennte Logistikvereinbarung vor. ;
  6. Rahmen für Sonderangebote und Schwelle für den Wiederverkauf unter Selbstkosten (siehe unten).

Quellen: 

Rahmen für Sonderangebote und die Schwelle für den Wiederverkauf unter Selbstkosten

Die mit EGAlim 1 und 2 eingeführten Maßnahmen werden mit EGAlim 3 verlängert.

Konsumgüter

  • Für Sonderangebote gilt eine Obergrenze von 34 % des Wertes und 25 % des Volumens, um französische KMU vor Sonderangeboten zu schützen, die für ihren Fortbestand schädlich sind.

Lebensmittel

  • Bis zum 15.4.2026 dürfen Sonderangebote in großen Supermärkten höchstens 34 % des Warenwerts und höchstens 25 % des Volumens betragen ;
  • Bis zum 15.4.2025 Verpflichtung der Händler, die Produkte zu dem Preis zu verkaufen, zu dem sie sie gekauft haben, zuzüglich 10 % (außer Obst und Gemüse).

Mit dem Ziel, die französische Industrie zu schützen, setzt EGAlim III daher auch einen Rahmen für Werbeaktionen, die von großen Einzelhandelsunternehmen auf Non-Food-Konsumgüter angewandt werden. Die Obergrenze von 34% galt bereits seit 2018 für Lebensmittel, nun aber auch für die DPH-Abteilung (Drogerie, Parfümerie, Hygiene).

Damit will die Regierung französische KMU schützen, deren Existenz durch den von den Einzelhändlern erzwungenen Preisdruck bedroht ist. Die Einzelhändler haben zwar immer noch das Recht, Preisnachlässe in den Geschäften zu gewähren, aber diese sind nun - ebenso wie bei Lebensmitteln - gesetzlich geregelt. Der Schutz der Gewinnspannen der Industrie muss somit der gesamten Lebensmittelkette zugute kommen.

Entwicklung des Egalim-Gesetzes

Merkmale von Geschäften
Gesetz Egalim I Egalim II Egalim III Egalim IV
Datum 2018 2021 2023 Sommer 2024 (geplant)
Ziel "Ausgewogene Handelsbeziehungen im Agrar- und Lebensmittelsektor und gesunde, nachhaltige und für alle zugängliche Lebensmittel". Die Bezahlung von landwirtschaftlichen Erzeugern schützen Stärkung des Gleichgewichts in den Handelsbeziehungen zwischen Lieferanten und Händlern Noch unbekannt, sollte sich aber auf die "Produktionskosten der Landwirte" beziehen

Grenzen von Egalim III und Umgehung durch einige Einzelhändler

Im Februar 2024 kündigte Bruno Le Maire die massive Kontrolle von Vertriebsverträgen an, um die Anwendung von Egalim III zu überprüfen, mit der Möglichkeit, bei Verstößen erhebliche finanzielle Sanktionen zu verhängen. Denn in der Landwirtschaft wächst die Wut! Und das aus gutem Grund: EGAlim konzentriert sich stark auf die Beziehungen zwischen Lieferanten und Einzelhändlern. Um sich an die von den großen Handelsketten vorgegebenen Preise anzupassen, neigen die Hersteller dazu, die Gewinnspannen ihrer Lieferanten statt ihrer eigenen zu opfern, was in einigen Fällen dazu führt, dass sie überhaupt keine Ergebnisse erzielen. 

Dies ist jedoch nicht die einzige Klippe, mit der das Gesetz konfrontiert ist. Die Behörden haben insbesondere ein Finanzkonstrukt im Visier: Einige Handelsketten haben Einkaufszentralen im Ausland gegründet, um die durch Egalim III auferlegten Beschränkungen für den Einkauf zu umgehen. Die Handelsmarken profitieren oft von diesem billigeren Sourcing, das die Rentabilität der Händler bei ihren eigenen Produkten nährt. Ein solches Schema untergräbt alle vom Gesetzgeber angestrebten Ziele der Fairness.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass Egalim ein französisches Gesetz ist und die oben genannten Maßnahmen nicht unbedingt gegen europäisches Recht verstoßen. In diesem Fall werden Versorgungskreisläufe durch innereuropäische Partnerschaften, insbesondere mit Spanien, aufgebaut. Wie so oft steht die Frage des Europarechts also im Mittelpunkt der finanziellen und rechtlichen Herausforderungen für französische Unternehmen. Der Präsident der Republik hat sich daher unmissverständlich geäußert, als er die europäischen Einkaufszentralen als "Umgehung des französischen Rechts" bezeichnete.

Die Inflation stellt eine weitere Grenze dar, die Egalim nicht eingrenzt: Während die Lieferverträge für öffentliche Aufträge im Allgemeinen eine mögliche Preiserhöhung (oft auf 5% begrenzt) im Falle einer nachweisbaren Inflation und bei Vorlage der entsprechenden Belege vorsehen, neigen die Verträge der großen Einzelhandelsunternehmen dazu, diese Maßnahme des gesunden Menschenverstands zu ignorieren. Die Leidtragenden sind dann die Industrie und folglich die Landwirte. 

Die Landwirte sind daher mit der derzeitigen Situation weitgehend unzufrieden, und die im Sommer 2024 anstehende neue Version sollte sich in erster Linie mit der landwirtschaftlichen Produktion befassen.

Große Einzelhandelsunternehmen greifen an

Die französischen Großverteiler ihrerseits sind erstaunt, dass sie unter einem solchen Druck stehen, während die Gemeinschaftsverpflegung ihrerseits noch weit davon entfernt ist, ihre EGAlim-Ziele zu erreichen.

Darüber hinaus fordern die Einzelhändler den Gesetzgeber auf, die Hersteller zu verpflichten, ihre Einkäufe mit den Landwirten auszuhandeln, bevor sie die jährlichen Verhandlungen mit den Einzelhändlern aufnehmen, und somit die Verantwortung für die den Landwirten auferlegten Lohnniveaus zu übernehmen.

Das derzeitige Gesetz verpflichtet die Lieferanten nicht dazu, den Einzelhändlern ihre Einkaufspreise für Rohstoffe mitzuteilen. Die Händler würden es vorziehen, wenn die Preise für Rohstoffe transparent wären, damit sie nicht die Kosten für die Geschäftspraktiken der Hersteller tragen müssen.

Was schließlich das Thema der europäischen Einkaufsverbände angeht, so argumentieren die großen Einzelhandelsunternehmen, dass es solche Mechanismen auch in anderen Industriezweigen gibt und sie es gerade ermöglichen, die französischen Unternehmen gegenüber den amerikanischen oder chinesischen Giganten zu verteidigen.

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