Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Patenschaft für Sidely

1. Über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Patenschaften (AGB)

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Patenschaften (AGB) regeln das Patenschaftsprogramm, das von Sidely SAS, einer vereinfachten Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 11 450 €, die im Handels- und Gesellschaftsregister von Paris unter der Nummer 878 468 941 00025 eingetragen ist und ihren Sitz in 10 rue Euryale Dehaynin, 75019 Paris, Frankreich, hat, angeboten wird. Die Teilnahme am Patenschaftsprogramm seitens des Paten und des Patenkindes setzt die vollständige und bedingungslose Annahme der vorliegenden AGB voraus. Die AGB sind jederzeit auf der Website von Sidely unter der Adresse go-sidely.com zugänglich.
Sidely (Sidely SAS) behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit und nach eigenem Ermessen zu ändern, vorbehaltlich einer Mitteilung an die Parteien, auch auf elektronischem Wege (per E-Mail), und diese Änderungen werden sofort wirksam.

2. Definitionen

Begriffe, die in den AGB mit Großbuchstaben beginnen, haben folgende Bedeutungen:

3. Teilnahme des Sponsors am Sponsoringprogramm

3.1 Modalitäten für die Teilnahme am Patenschaftsprogramm

Der Pate, der über ein Konto verfügt, kann jederzeit am Patenschaftsprogramm teilnehmen. Die Teilnahme am Patenschaftsprogramm erfolgt ausschließlich nach Wahl des Paten:

3.2 Verpflichtungen des Sponsors

Durch die Teilnahme am Patenschaftsprogramm verpflichtet sich der Pate zu :

Sidely behält sich das Recht vor, die Teilnahme eines Paten am Patenschaftsprogramm zu akzeptieren oder abzulehnen, insbesondere wenn :

Keine Bestimmung der AGB kann so ausgelegt werden, dass sie dem Paten die Eigenschaft eines Vertreters oder Bevollmächtigten von Sidely oder irgendeine Vollmacht verleiht, die Sidely haftbar machen könnte.Der Pate ist in keiner Weise bevollmächtigt, Sidely in irgendeiner Weise gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber seinen Patenkindern, zu verpflichten.

4. Bedingungen für die Zahlung von Provisionen durch Sidely

4.1 Obligatorische Bestätigung der Anmeldung des Patenkindes durch Sidely

Die Provisionen des Sponsors und des Empfehlungsgebers sind gemäß den nachstehenden Bedingungen fällig, wenn der Empfehlungsgeber ein Abonnement für die Software abschließt, indem er ein kostenpflichtiges Konto eröffnet.Der Sponsor kann keine Provisionen erhalten:

Sidely bleibt frei, die Anmeldung eines Patenkindes anzunehmen oder abzulehnen, ohne seine Entscheidung gegenüber dem Paten begründen zu müssen.
Falls ein Patenkind aus irgendeinem Grund die Anmeldung storniert oder die Rückerstattung seiner Zahlung erwirkt, verliert der Pate den Anspruch auf die betreffende Provision oder muss, falls er sie bereits erhalten hat, die Provision an Sidely zurückzahlen.
Wenn der Pate die AGB, die Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen für die Software und die geltenden Gesetze nicht einhält, kann das Patenschaftsprogramm ausgesetzt werden und ihm kann jeglicher Anspruch auf die noch nicht an ihn gezahlten Provisionen entzogen werden, auch um eine eventuelle ausstehende Zahlung des Paten auszugleichen.

4.2 Modalitäten der Auszahlung der Provisionen an den Paten durch Sidely

Als Gegenleistung für den Abschluss eines Abonnements für alle oder einen Teil der Softwaremodule durch einen Paten und vorbehaltlich der Annahme durch Sidely erhält der Pate von Sidely eine Rückvergütung in Form einer Provision, die dem Betrag ohne MwSt. für einen Monat des ersten Abonnementjahres seines Patenkindes entspricht.
Die Provision des Paten gilt nur für das erste Jahr des Abonnements des Patenkindes. Verlängerungen berechtigen den Sponsor nicht zu einer zusätzlichen Provision.
Die Provisionen des Sponsors werden vor ihrer Auszahlung auf Eis gelegt. Die Provision des Sponsors wird unter folgenden Bedingungen ausgezahlt

4.3 Kommission des Patenkindes

Der Patenonkel profitiert seinerseits von einem kostenlosen Probemonat ohne Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt seiner Anmeldung, sofern er alle oder einen Teil der Softwaremodule abonniert hat.
Jede Verlängerung berechtigt den Patenonkel nicht zu einer zusätzlichen Provision.
Die vom Patenkind zusätzlich zu seinem Abonnement erworbenen Dienstleistungen sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.
Die Provision des Patenkindes ist auf einen Monat begrenzt.
Sidely behält sich das Recht vor, diese Provision nicht zu zahlen, wenn das Patenkind nicht den Berechtigungskriterien entspricht.

5. Dauer des Patenschaftsprogramms

Das Patenschaftsprogramm wird auf nicht-exklusiver Basis und auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

6. Geistiges Eigentum

Die Software und das Werbematerial sind Eigentum von Sidely und durch geistige Eigentumsrechte geschützt.
Der Pate ist berechtigt, das ihm von Sidely zur Verfügung gestellte Werbematerial im Rahmen der in den AGB eingeräumten Grenzen zu nutzen. Alle Rechte, die dem Sponsor nicht ausdrücklich in den AGB eingeräumt werden, sind vorbehalten.
Für die Dauer der AGB räumt Sidely dem Sponsor das Recht ein, das Werbematerial, das Marken, Namen, Logos und Slogans enthalten kann, die ihm gehören, im Rahmen der von Sidely erteilten Anweisungen zur Nutzung dieser Elemente und ausschließlich für das Sponsoring-Programm im Internet zu verbreiten. Mit Ausnahme des oben genannten Nutzungsrechts übertragen die AGB dem Paten keine weiteren Rechte an geistigem Eigentum, insbesondere keine Rechte an der von Sidely gelieferten technischen und kommerziellen Dokumentation, die das vollständige und ausschließliche Eigentum von Sidely bleibt.
Sidely behält sich die Möglichkeit vor, die Module und Funktionen der Software nach eigenem Ermessen jederzeit und ohne Vorankündigung zu entfernen oder weiterzuentwickeln, ohne dass der Pate oder der Patenonkel hierfür haftbar gemacht werden kann.

7. Verantwortlichkeiten und Garantien der Parteien

7.1 Verantwortlichkeiten und Gewährleistungen von Sidely

Sidely garantiert nicht, dass die Software frei von Anomalien oder Fehlern ist oder dass die Software ohne Unterbrechungen oder Fehlfunktionen funktioniert. Aktualisierungen der Software können an jedem beliebigen Tag erfolgen und können zu einer kurzzeitigen Unterbrechung des Dienstes führen. Sidely behält sich außerdem das Recht vor, technische Wartungs- oder Verbesserungsmaßnahmen an der Software vorzunehmen, um den ordnungsgemäßen Betrieb der Software zu gewährleisten. Die Unterbrechung begründet für den Paten keinen Anspruch auf Entschädigung.
In keinem Fall haftet Sidely direkt oder indirekt für Schäden, die den Paten, den Patenkindern oder Dritten im Rahmen der Durchführung des Patenschaftsprogramms durch Verschulden der Paten oder Patenkinder entstehen.
Sidely behält sich das Recht vor, das Patenschaftsprogramm ohne Vorankündigung oder Entschädigung einzustellen.

7.2 Verantwortlichkeiten und Garantien des Sponsors

Der Pate verpflichtet sich, den Patenschaftslink, den Patenschaftscode und das Werbematerial unter seiner alleinigen und vollständigen Verantwortung gemäß den geltenden Gesetzen und Gepflogenheiten zu verbreiten.
Der Pate garantiert, dass jede Teilnahme am Patenschaftsprogramm in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den AGB oder SBB der sozialen Netzwerke erfolgt und dass er die Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten beachtet. Der Pate garantiert, dass er das Werbematerial nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Sidely ändern wird Der Pate hält Sidely (sowie ihre verbundenen Unternehmen, deren Führungskräfte, Direktoren, Mitarbeiter und Bevollmächtigte) schadlos gegenüber allen Ansprüchen oder Forderungen, einschließlich Anwaltskosten, eines Dritten aufgrund eines Verstoßes gegen die AGB, einer missbräuchlichen Nutzung des Patenschaftsprogramms, des Werbematerials, des Patenschaftslinks oder eines Verstoßes gegen ein Gesetz oder die Rechte eines Dritten.

7.3 Verantwortlichkeiten des Patenkindes

Der Pate verpflichtet sich, unter Einhaltung der vorliegenden AGB und der geltenden Gesetze am Patenschaftsprogramm teilzunehmen und die Software gemäß den AGB und UGC zu nutzen.Er hält Sidely (sowie ihre verbundenen Unternehmen, deren Führungskräfte, Direktoren, Mitarbeiter und Bevollmächtigte) schadlos gegenüber allen Ansprüchen oder Forderungen, einschließlich Anwaltskosten, eines Dritten aufgrund eines Verstoßes gegen die AGB, seiner missbräuchlichen Nutzung des Patenschaftsprogramms oder eines Verstoßes gegen ein Gesetz oder die Rechte eines Dritten.

8. Ende des Patenschaftsprogramms

Sidely kann das Patenschaftsprogramm für den Paten und das Patenkind jederzeit beenden, wenn der/die Paten gegen die AGB, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Nutzung der Lösung oder die geltenden Gesetze verstoßen.
Wenn der Pate sein Abonnement für die Software kündigt, endet automatisch auch das Patenschaftsprogramm für den Paten. Wenn er das Patenschaftsprogramm nicht mehr in Anspruch nehmen möchte, verpflichtet sich der Pate, die Software nicht mehr zu bewerben.
Wenn das Patenschaftsprogramm aus irgendeinem Grund beendet wird, stehen die von Sidely bestätigten Provisionen dem Paten und dem Patenkind bis zum Datum der Beendigung zu, vorausgesetzt, sie stellen einen entsprechenden Antrag gemäß den in den AGB vorgesehenen Bedingungen.
Ab dem Ende des Patenschaftsprogramms darf der Pate den Patenschaftslink nicht mehr vervielfältigen, das Werbematerial nicht mehr verwenden und keine E-Mails mehr versenden, die der Werbung für die Software dienen sollen.

9. Verschiedene Stipulationen

9.1 Überleben bestimmter Artikel nach dem Ende des Patenschaftsprogramms

Die Artikel 4, 6, 7 und 9 überdauern den Ablauf oder die Kündigung des Patenschaftsprogramms oder der AGB.

9.2 GPB in ihrer Gesamtheit

Die AGB stellen die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand dar.

9.3 Widerspruch

Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen der AGB und einer anderen Bestimmung bezüglich der Software wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen der AGB Vorrang haben.

9.4 Nichtigkeit

Wenn eine oder mehrere Bestimmungen der AGB für ungültig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang gültig und wirksam. In diesem Fall müssen die Parteien, wenn möglich, diese für ungültig erklärte Bestimmung durch eine gültige Bestimmung ersetzen, die dem Geist und dem Zweck der AGB entspricht.
Sollte eine Bestimmung der AGB aus irgendeinem Grund gerichtlich für ungültig erklärt werden, muss das Gericht sie im Rahmen seiner Auslegungskompetenz durch eine Bestimmung mit gleicher Wirkung ersetzen.

9.5 Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für eine Nichterfüllung oder eine Verzögerung der Erfüllung, die durch ein Ereignis höherer Gewalt gemäß Artikel 1218 des Zivilgesetzbuches verursacht wird, wie z. B. Feuer, Überschwemmungen, Naturkatastrophen, Erdbeben, Unterbrechung der Internetverbindung durch den Provider, Cyberangriffe, Streiks, Aussperrungen.
In diesem Fall werden die Verpflichtungen der Parteien ab dem Zeitpunkt, zu dem die eine Partei die andere Partei über diesen entlastenden Grund informiert, bis zu dessen Beendigung ausgesetzt.
Sollten diese Umstände länger als fünfzehn (15) Tage andauern, vereinbaren die Parteien, Gespräche über eine Änderung der Bedingungen ihrer jeweiligen Verpflichtungen aufzunehmen.
Sollte keine Einigung oder Alternative möglich sein, können diese Verpflichtungen durch einfache schriftliche Mitteilung per Einschreiben mit Rückschein entschädigungs- und fristlos gekündigt werden, ohne dass Schadensersatz geleistet werden muss.